Buchführung

Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – verpflichtet, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Diese Verpflichtung ergibt sich nicht nur aus handels- und steuerrechtlichen Regelungen, sondern ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsmäßige Führung und Steuerung der Geschäfte und ein Muss für jeden Unternehmer, der Kreditinstitute zu seinen Geschäftspartnern zählt.

„Sie geben uns Ihre Belege, wir erstellen Ihre Bilanz“

Anhand der uns von Ihnen  übergebenen Belege fertigen wir die laufende Buchführung über die DATEV. Sie erhalten von uns betriebswirtschaftliche Auswertungen und Analysen, offene Posten-Listen (Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung.  Unsere Arbeit beschränkt sich dabei nicht nur auf die reine Verarbeitung des Buchhaltungsstoffes, sondern umfasst selbstverständlich auch eine Kontrolle der Daten sowie Hinweise auf zu beachtende rechtliche Regelungen oder zu erwartende Rechtsänderungen.

Daneben sichern wir die gesetzlich geforderte elektronische Speicherung aller Buchhaltungsdaten.

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